Bußgeldrechner 2025: Verkehrsbußgelder & Punkte berechnen

Berechnen Sie schnell und präzise die Kosten Ihres Verkehrsverstoßes basierend auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Verkehrsbußgelder und Punkte berechnen Sie hier kostenlos und zuverlässig.

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Wichtige Informationen zum Bußgeldkatalog 2025

Der Bußgeldkatalog 2025 enthält alle aktuellen Strafen für Verkehrsverstöße. Unser kostenloser Rechner berücksichtigt automatisch alle Änderungen und berechnet präzise die zu erwartenden Kosten für Ihren Verkehrsverstoß.

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen

Bei Geschwindigkeitsmessungen wird automatisch eine Toleranz abgezogen, um Messfehler zu berücksichtigen:

  • Bis 100 km/h: 3 km/h Toleranz werden automatisch abgezogen
  • Über 100 km/h: 3% der gefahrenen Geschwindigkeit werden abgezogen
  • Stationäre Blitzer: Toleranz ist meist bereits berücksichtigt
  • Mobile Messungen: Höhere Toleranzen können gelten

Probezeit-Besonderheiten für Fahranfänger

Fahranfänger in der Probezeit müssen mit besonderen Konsequenzen rechnen, die über die normalen Bußgelder hinausgehen:

  • Probezeitverlängerung: Von 2 auf 4 Jahre bei schweren Verstößen
  • Aufbauseminar: Verpflichtende Teilnahme an Verkehrspädagogik
  • Verschärfte Sanktionen: Zusätzliche Maßnahmen bei Wiederholung
  • Alkoholverbot: 0,0‰ - absolutes Alkoholverbot in der Probezeit

Häufige Verkehrsverstöße und deren Folgen

🚗 Geschwindigkeitsüberschreitung

Die häufigste Ursache für Bußgelder. Bereits 21 km/h zu schnell innerorts kostet 115€ und 1 Punkt.

  • • 11-15 km/h: 50€
  • • 21-25 km/h: 115€ + 1 Punkt
  • • 31-40 km/h: 260€ + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

📱 Handy am Steuer

Seit 2017 deutlich verschärft. Telefonieren ohne Freisprechanlage kostet 100€ und 1 Punkt.

  • • Handy in der Hand: 100€ + 1 Punkt
  • • SMS schreiben: 100€ + 1 Punkt
  • • Mit Gefährdung: Höhere Strafen möglich

🚦 Rotlichtverstoß

Schwerwiegender Verstoß mit hohen Strafen. Qualifizierte Verstöße führen zu Fahrverbot.

  • • Einfacher Verstoß: 90€ + 1 Punkt
  • • Qualifiziert: 200€ + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • • Mit Gefährdung: 320€ + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Punktesystem Flensburg - So funktioniert es

Punktestand und Konsequenzen

Das Fahreignungsregister in Flensburg sammelt Punkte für Verkehrsverstöße. Je nach Punktestand drohen verschiedene Maßnahmen bis hin zum Führerscheinentzug.

  • 1-3 Punkte: Vormerkung ohne weitere Folgen
  • 4-5 Punkte: Ermahnung mit Hinweis auf Seminar
  • 6-7 Punkte: Verwarnung mit Seminarempfehlung
  • 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis

Punkteabbau und Tilgung

Punkte werden automatisch nach bestimmten Fristen gelöscht. Zusätzlich kann durch Seminare ein Punkteabbau erreicht werden.

  • 1 Punkt: Tilgung nach 2,5 Jahren
  • 2 Punkte: Tilgung nach 5 Jahren
  • 3 Punkte: Tilgung nach 10 Jahren
  • Seminar: 1 Punkt Abzug alle 5 Jahre möglich

Fahrverbot - Dauer und Alternativen

🚫 Fahrverbot-Dauer

Fahrverbote werden in Monaten verhängt und müssen zusammenhängend abgesessen werden.

  • • 1 Monat: Bei erstmaligen schweren Verstößen
  • • 2 Monate: Bei Wiederholung oder Gefährdung
  • • 3 Monate: Bei besonders schweren Verstößen

⏰ Antritt des Fahrverbots

Das Fahrverbot muss innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft angetreten werden.

  • • Führerschein bei Behörde abgeben
  • • Antritt kann verschoben werden
  • • Berufliche Härtefälle möglich

💰 Geldstrafe statt Fahrverbot

In Ausnahmefällen kann das Fahrverbot gegen eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden.

  • • Nur bei besonderen Härtefällen
  • • Berufliche Existenzgefährdung
  • • Anwaltliche Beratung empfohlen

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. In bestimmten Fällen kann sich ein Einspruch lohnen, besonders bei höheren Strafen oder drohendem Fahrverbot.

  • • Fehler im Bußgeldbescheid (falsche Daten, ungeeichte Messgeräte)
  • • Falsche Tatortangaben oder Zeitangaben
  • • Defekte Blitzanlagen oder Messfehler
  • • Verjährung der Tat (3 Monate bei Ordnungswidrigkeiten)

Fristen und Verfahren

Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bescheids eingelegt werden.

  • • Schriftform erforderlich (E-Mail oder Brief)
  • • Begründung zunächst nicht zwingend
  • • Bei höheren Strafen Anwalt empfehlenswert
  • • Risiko: Gericht kann auch höhere Strafen verhängen